An Weiberfastnacht (11.02.2010) und Rosenmontag (15.02.2010) sind die Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter des Bundesamtes nur eingeschränkt telefonisch zu erreichen.
Als zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird dem Dienstleistenden die Individualprophylaxe wie Putzübungen, Anfärben und „Zahnhärtung“ durch Fluoride gewährt und dieses auch im Alter von über 18 Jahren.
Das Seminar zur "politischen Bildung" ist seit 01.01.2010 von Zivildienstleistenden zusammen mit ihren Zivildienststellen selbständig im Internet buchbar. Eine vorläufige Anleitung der dazu nötigen Schritte liegt als Download vor.
Ab Januar 2010 ist die Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes im Rahmen der Einstellungsuntersuchung auch als Kombination mit Pertussis (Keuchhusten) möglich.
Schadensersatzforderungen dürfen nicht vom Sold bzw. Entlassungsgeld einbehalten werden.
Informationen zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz - ZDGÄndG - wurden mit der Sonderinformation 2/2009 vom 17.06.2009 und mit der Sonderinformation 3/2009 vom 18.11.2009 bekanntgegeben. Das aktuelle Zivildienstgesetz finden Sie hier.
Im Jahr 2010 beginnt ein neuer Abschnitt in der Durchführung der Bildung und Ausbildung der Zivildienstleistenden.
Bisher erhalten Dienstleistende nur auf Antrag ein Dienstzeugnis. Ab dem 01.01.2010 erhält jeder Dienstleistende ein Dienstzeugnis. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Einzelheiten zu den Änderungen erfahren Sie hier.
Zum 01.09.2010 bietet das Bundesamt für den Zivildienst Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellen mit Erwerb der Fachhochschulreife
Bis zu 665,00 Euro können Sie als Zuschuss zu einer Fortbildung erhalten
Die Schutzimpfung gegen Influenza A (H1N1) ist für Zivildienstleistende freiwillig und kostenfrei. Das Bundesamt für den Zivildienst beteiligt sich dazu an den in den Bundesländern für diese Schutzimpfung eingerichteten Fonds. Die Durchführung der Impfungen wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit organisiert.
Alles Wissenswerte über den Zivildienst, Ausbildung und Studium - mit dem Zivi-Magazin sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Das Magazin informiert über aktuelle Neuerungen im Zivildienst. In der Rubrik "Gefragt - Geantwortet" bleibt keine Leserfrage zu zivildienstrelevanten Themen unbeantwortet.
Bei Glatteis und Schnee auf den Straßen sollte jeder mit erhöhter Konzentration fahren. Trotz aller Aufmerksamkeit passieren dennoch Unfälle.
Sind Zivis überhaupt versichert? Wer ersetzt der Dienststelle den Schaden? Wer zahlt das Bußgeld aufgrund eines Verkehrsverstoßes?
Als Zivildienststelle obliegt Ihnen die Einweisung Ihrer Zivildienstleistenden in ihre Aufgaben. Dabei sind die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung und die einschlägigen Vorkenntnisse des einzelnen Dienstleistenden jeweils zu berücksichtigen. In diesen Zusammenhang gehört auch das ab Oktober 2009 verbindliche "besondere Fahrtraining" für Zivildienstleistende im Fahrdienst.
Für Schäden, die ein Zivildienstleistender seiner Dienststelle zufügt, kommt das Bundesamt grundsätzlich nicht auf.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW dieses Modellprojekt durch.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz) vom 14. Juni 2009 wurde am 17. Juni 2009 verkündet. Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1229 veröffentlicht worden.