Zivildienst als Lerndienst
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz) vom 14. Juni 2009 wurde am 17. Juni 2009 verkündet. Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1229 veröffentlicht worden.
In vielen Dienststellen wird der Zivildienst schon seit langem als Lerndienst gestaltet. Ziel des Gesetzes ist es, diesen Aspekt zu stärken. Auch soll eine deutlichere Ausrichtung des Zivildienstes auf die Persönlichkeitsentwicklung und den Qualifikationserwerb der Zivildienstleistenden ermöglicht werden.
Zu den Neuerungen siehe Sonderinformation 2/2009 vom 17.06.2009.