Vor Ort wird das Bundesamt für den Zivildienst durch sogenannte Regionalbetreuer/innen vertreten. Diese sind Ansprechpartner/innen für Zivildienstleistende und auch deren Beschäftigungsstellen. Zudem sind sie nach § 30 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes Vorgesetzte der Zivildienstleistenden.Zu ihren Aufgaben gehören:
- Beratung und Betreuung von Zivildienstleistenden und Zivildienststellen
- Überwachung des Einsatzes von Zivildienstleistenden
- Mitwirkung bei und eigenständige Durchführung von Disziplinarverfahren
- Mitwirkung in Haftungsangelegenheiten, in Beschwerdefällen und bei Versetzungen
- Mitwirkung bei Strafverfahren
- Durchführung der Besprechungen mit den Vertrauensmännern
- Mitwirkung bei der Einrichtung neuer Zivildienststellen- und plätze
- gelegentliche Unterstützung des Bundesamtes bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in den Beschäftigungsstellen
Da die Regionalbetreuer/innen sich tagsüber überwiegend in den von ihnen betreuten Zivildienststellen aufhalten, sind sie telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Die Telefonsprechzeiten sind daher einheitlich auf Montag bis Freitag (wenn diese keine Feiertage sind) in der Zeit von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr festgelegt.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen. Bitte teilen Sie dabei neben Ihrer Erreichbarkeit auch Ihre Personenkennziffer (falls bekannt) und kurz den Grund Ihres Anrufes mit.