Verwaltungsstellen
Aufgaben
Das Bundesamt für den Zivildienst hat mit öffentlich-rechtlichen Verträgen eigene Verwaltungsaufgaben auf Verbände der freien Wohlfahrtspflege übertragen. Die Übertragung hat ihre gesetzliche Grundlage in § 5a Abs. 2 des Zivildienstgesetzes.
Die Auftragnehmer sind "beliehene Unternehmer", die im Auftrag gegen Kostenerstattung und innerhalb ihres Verbandsbereiches bestimmte Aufgaben erledigen.
Die Verbände haben für die Durchführung dieser Aufgaben Verwaltungsstellen - VSt- eingerichtet. Etwa 70 % der Dienststellen gehören den Verbänden an.
Für Dienststellen, die keinem Verband angehören, werden diese Aufgaben grundsätzlich von den Zivildienstgruppen des Bundesamtes wahrgenommen.
Jede Verwaltungsstelle / Zivildienstgruppe ist für einen festgelegten sachlichen und räumlichen Bereich zuständig.
Die Aufgabenübertragung auf die Verbände erfolgt auf der Grundlage des ÜVA-Vertrages. Im Vertrag sind abschließend folgende Aufgaben festgelegt:
- Beratung von Verbandseinrichtungen hinsichtlich der Anerkennung als Beschäftigungsstelle
- Beratung und Betreuung von Beschäftigungsstellen im Rahmen der übertragenen Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Pflege der Zivildienstplatzbörse auf der Internetseite des Bundesamtes
- Anträge auf Anerkennung als Beschäftigungsstelle: Versendung der Unterlagen, Sammlung, Prüfung und Weiterleitung an das Bundesamt
- Änderungen in der Platzzahl der Beschäftigungsstelle: Versendung der Unterlagen, Sammlung, Prüfung und Weiterleitung an das Bundesamt
- Anforderung der in den Dienststellen geführten Akten der Zivildienstleistenden nach deren Dienstende; Überwachung der Übersendung durch die Beschäftigungsstellen; Registrierung und Vernichtung zusammen mit der Akte der Verwaltungsstelle
- Beratung von Zivildienstpflichtigen
- Fürsorge und Betreuung der Zivildienstleistenden im Rahmen der übertragenen Verwaltungsaufgaben
- Überwachung des Dienstantritts; Durchführung der Entlassung
- Regelung über das Wohnen in einer Unterkunft
- Abordnung zum Einführungsdienst
- Prüfung und Regelung von Beschwerden von Zivildienstleistenden und Beschäftigungsstellen; Weiterleitung an das Bundesamt, sofern eine Regelung nicht möglich ist
- Mitwirkung bei Versetzungen und Umsetzungen
- Datenerhebung
- Bearbeitung von Anfragen und Weiterleitung von Vorgängen an das Bundesamt, die nicht den vorstehenden Aufgaben zuzuordnen sind.
Bestandteil des Vertrages sind u.a. die Richtlinien für die Durchführung übertragener Verwaltungsaufgaben (ÜVA-RL) in der jeweils gültigen Fassung, in denen alle Aufgaben erfasst sind, die von den Verwaltungsstellen der Verbände wahrgenommen werden. Die ÜVA-RL sind auch Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Zivildienstgruppen.