Kriegsdienst verweigern

Wer nach der eingehenden Prüfung seines Gewissens zu der Entscheidung gelangt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, findet auf den folgenden Seiten Hinweise und Beschreibungen zum Antragsverfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Ein wichtiger Hinweis vorweg:

Erster Adressat eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist immer das zuständige Kreiswehrersatzamt und nicht das Bundesamt für den Zivildienst.