Betreuung von Menschen mit Behinderungen in deren häuslichem Bereich
Schwerstbehinderte Menschen können sich in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld durch Zivildienstleistende betreuen lassen. Auch können schwerbehinderte Kinder, die eine Schule oder einen Kindergarten für Nichtbehinderte besuchen, dort durch Zivildienstleistende betreut werden.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie Betreuung durch einen Zivildienstleistenden suchen, wenden Sie sich bitte an eine soziale Einrichtung in Ihrer Nähe. Infrage kommen dafür beispielsweise Krankenpflegedienste, Sozialstationen oder Einrichtungen der Behinderten- oder Seniorenbetreuung.
Diese Einrichtungen können als Zivildienststellen anerkannt werden. Die Zivildienstleistenden werden vom Bundesamt dorthin einberufen und können dann in Privathaushalten eingesetzt werden. Einige Einrichtungen, die für diesen Bereich als Zivildienststellen anerkannt wurden, finden Sie in den rechts verlinkten Listen.
Wer trägt die Kosten?
Die Höhe der Kosten, die Ihnen für den Einsatz eines Zivildienstleistenden in Ihrem Haushalt berechnet werden, müssen Sie mit der Zivildienststelle aushandeln. Das Bundesamt nimmt im Einzelfall keinen Einfluss auf die Höhe der Betreuungskosten.
Gegebenenfalls werden diese jedoch ganz oder teilweise durch die Kranken- oder Pflegeversicherung oder durch das Sozialamt erstattet.
Können Sie Ihren Haushalt als Zivildienststelle anerkennen lassen?
Privatpersonen oder private Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben, können nicht als Zivildienststelle anerkannt werden. Mehr zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als Zivildienststelle erfahren Sie hier.