Der Dienstausweis ist auch bei sonstigen Reisen sehr nützlich

Zivildienstleistende können mit der Deutschen Bahn AG im Inland unbeschränkt verbilligte Privatreisen (einschließlich der täglichen Pendelfahrten) durchführen. In Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass berechtigt der Dienstausweis zum Kauf von Fahrkarten mit 25 % Ermäßigung. Die ermäßigten Fahrkarten sind als einfache oder Rückfahrkarten für die niedrigste Klasse bei den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn AG erhältlich. Sofern keine Verkaufsstelle erreichbar ist, können Zivildienstleistende eine ermäßigte Fahrkarten am Fahrkartenautomaten kaufen.

Bei den täglichen Pendelfahrten zwischen Wohnung und Dienststelle gibt es Besonderheiten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Besonderheiten gibt es auch bei den Reisen im Interesse der Dienststelle. In diesen Fällen müssen die Dienststellen die Kosten nach den Grundsätzen erstatten, die für das vergleichbare hauptamtliche Personal gelten. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden im Abschnitt D 2 Nr. 2.3.


Stop-Schild



Zivildienstleistende dürfen aber für Privatreisen, Dienstreisen und die täglichen Pendelfahrten den Dienstausweis nicht als kostenlose Fahrkarte benutzen!
Ein gezeichneter Zivildienstleistender fährt mit dem Zug