| Zivildienst-Magazin |
Zivildienstleistende erhalten vom Beginn ihres Dienstes bis zu ihrer Entlassung monatlich kostenlos die Zeitschrift "Zivildienst - Magazin für den Zivildienstleistenden". Das Magazin wird vom Bundesamt für den Zivildienst herausgegeben und den Zivildienstleistenden per Post über die Zivildienststelle zugesandt. Die Redaktion erreichen Sie unter 0221-3673-4203 oder -4514 |
| Zivildienstplatz |
Im Rahmen der Anerkennung als Zivildienststelle wird unter anderem festgelegt, wie viele Zivildienstleistende dort gleichzeitig mit welchen Aufgaben beschäftigt werden sollen. Dies erfolgt über Anzahl und nähere Definition von einzelnen Zivildienstplätzen, die ähnlich der Arbeitsplatz- oder Dienstpostenbeschreibungen für hauptamtliches Personal einer Zivildienststelle zu sehen sind. |
| Zivildienststelle |
Zivildienststelle ist jede Einrichtung (aus dem sozialen Bereich oder dem Bereich Umweltschutz), in der der Zivildienst tatsächlich stattfindet und der im Rahmen eines formellen Antragsverfahrens die Durchführung des Zivildienstes übertragen wurde (zum Beispiel Krankenhaus, Seniorenwohnheim, Werkstatt für Behinderte, Kindergarten, Naturschutzstation). |
| Zurückstellung |
Gemeint ist der befristete Verzicht des Bundesamtes für den Zivildienst auf die Heranziehung eines Zivildienstpflichtigen zum Zivildienst, damit dieser zum Beispiel seine Ausbildung beenden kann. Die Zurückstellung wird ausgesprochen, wenn ein entsprechender Antrag begründet ist. Die Voraussetzungen sind im § 11 des Zivildienstgesetzes beschrieben. |
| Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung |
Gemeint sind Maßnahmen zur zusätzlichen Sicherung für den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze (Rente). Hierzu gehören zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und so weiter. |