Die Zivildienstschulen Sondershausen/Thüringen und Bodelshausen/Baden veranstalten ein Gemeinschaftsseminar mit Wehr- und Zivildienstleistenden aus Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Nordbayern, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.
Für Schäden, die ein Zivildienstleistender außerhalb des Dienstes verursacht, ist es ratsam, eine bestehende private Haftpflichtversicherung während des Zivildienstes aufrechtzuerhalten. Denn für alle außerhalb des Dienstes durch den Zivildienstleistenden verursachten Schäden haftet dieser - wie jeder andere Bürger - persönlich.
Besuchen Sie uns vom 10. - 11.09.2010 an unseren Info-Ständen bei den "Azubi- und Studientagen" in Hannover, "Sprungbrett" in Ludwigshafen oder bei der "Einstieg" in Dortmund. Sie haben dort die Gelegenheit im persönlichen Gespräch Informationen rund um die Kriegsdienstverweigerung und den Zivildienst zu erhalten.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, dem Verfahren, der rechtlichen Stellung, den Geldbezügen sowie der pauschalen Kostenerstattung finden Sie in der Sonderinformation 2/2010 vom 20.08.2010.
Nach dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 verkürzt sich sowohl der Wehr- als auch der Zivildienst auf sechs Monate. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Sonderinformation 1/2010 vom 17.08.2010.
Die Versorgung mit Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen gehört zu den genehmigungspflichtigen Heilfürsorgeleistungen. Vor Beginn der Behandlung muss der zivildiensteigene Heil- und Kostenplan immer mit aktuellen, aussagefähigen Röntgenbildern bei unserem Zahnärztlichen Dienst eingereicht werden.
Am 31.07.2010 hat der Bundespräsident das Wehrrechtsänderungsgesetz unterschrieben. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 05.08.2010 erfolgt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird zum 01.12.2010 in Kraft treten.
Ein neues Service-Center im Bundesamt für den Zivildienst gibt ab sofort Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Kriegsdienstverweigerung und zum Zivildienst. Hier werden ebenso Fragen zum Bearbeitungs- stand beantwortet.
Im Zivildienst machen alle Dienstleistenden vielfältige persönliche Erfahrungen in der Begegnung mit dem Berufsalltag, in der Betreuung und Pflege von hilfebedürftigen Personen oder im Natur- und Umweltschutz. In einem einwöchigen Seminar wird die Möglichkeit gegeben, über das Erlernte Bilanz zu ziehen, sowie die im Dienstalltag erworbenen Kompetenzen zu reflektieren und zu sichern.
Der Bundestag verabschiedete das Wehrrechtsänderungsgesetz am 17. Juni 2010.
Das Bundeskabinett hat am 19. Mai 2010 den Gesetzentwurf zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes beschlossen, der nunmehr in das parlamentarische Verfahren geht.
Der Dienstausweis gilt als kostenloser Fahrausweis für Familienheimfahrten und als Berechtigungsausweis für den Kauf von Fahrkarten mit 25 % Ermäßigung auf den Normalpreis. Für welche Züge diese Regelung gilt, ist auf dem Dienstausweis abgedruckt.
Das Seminar zur "politischen Bildung" ist seit 01.01.2010 von Zivildienstleistenden zusammen mit ihren Zivildienststellen selbständig im Internet buchbar. Eine vorläufige Anleitung der dazu nötigen Schritte liegt als Download vor.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz) vom 14. Juni 2009 wurde am 17. Juni 2009 verkündet. Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1229 veröffentlicht worden.