Informationen zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz

  1. Dienstzeugnis

    Die Dienststelle stellt dem Dienstleistenden ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf ihrem Briefkopf aus. Ein Antrag des Dienstleistenden ist nicht mehr erforderlich.

    Ein Muster für das Dienstzeugnis finden Sie hier.

    Mehr finden Sie im Leitfaden Abschnitt B 5.

  2. Verpflegung bei Teilnahme an Seminaren

    Die Dienststelle zahlt dem Dienstleistenden bei Teilnahme

    - an dem eintägigen Informationstag sowie
    - an dem viertägigen Seminar zur politischen Bildung

    den Verpflegungssatz für die von der Bildungsstätte nicht zur Verfügung gestellte Verpflegung aus. Dies ist jeweils für den Anreisetag das Frühstück (1,10 Euro) und für den Abreisetag das Abendessen (1,15 Euro).

    In der Verpflegungsregelung (Leitfadenabschnitt F 6 Nr. 3) wurde hierzu eine entsprechende Regelung getroffen.

  3. Pauschale

    Die Dienststellen zahlen dem Dienstleistenden neben dem Verpflegungssatz die Reisekosten, die wegen der Teilnahme

    - an dem eintägigen Informationstag sowie
    - an dem viertägigen Seminar zur politischen Bildung

    entstehen. Die Pauschale, die das Bundesamt den Dienststellen im Rahmen der vierteljährlichen Kostenerstattung zahlt, wurde deshalb auf 7,69 Euro je Kalendertag erhöht.

  4. Versand eines Rundschreibens

    Bitte beachten Sie, dass das Rundschreiben 5/2009 vom 03.12.2009 erst später versandt wird.