Informationen zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz
- Dienstzeugnis
Die Dienststelle stellt dem Dienstleistenden ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf ihrem Briefkopf aus. Ein Antrag des Dienstleistenden ist nicht mehr erforderlich.
Ein Muster für das Dienstzeugnis finden Sie hier.
Mehr finden Sie im Leitfaden Abschnitt B 5.
- Verpflegung bei Teilnahme an Seminaren
Die Dienststelle zahlt dem Dienstleistenden bei Teilnahme
- an dem eintägigen Informationstag sowie
- an dem viertägigen Seminar zur politischen Bildung
den Verpflegungssatz für die von der Bildungsstätte nicht zur Verfügung gestellte Verpflegung aus. Dies ist jeweils für den Anreisetag das Frühstück (1,10 Euro) und für den Abreisetag das Abendessen (1,15 Euro).
In der Verpflegungsregelung (Leitfadenabschnitt F 6 Nr. 3) wurde hierzu eine entsprechende Regelung getroffen.
- Pauschale
Die Dienststellen zahlen dem Dienstleistenden neben dem Verpflegungssatz die Reisekosten, die wegen der Teilnahme
- an dem eintägigen Informationstag sowie
- an dem viertägigen Seminar zur politischen Bildung
entstehen. Die Pauschale, die das Bundesamt den Dienststellen im Rahmen der vierteljährlichen Kostenerstattung zahlt, wurde deshalb auf 7,69 Euro je Kalendertag erhöht.
- Versand eines Rundschreibens
Bitte beachten Sie, dass das Rundschreiben 5/2009 vom 03.12.2009 erst später versandt wird.