Keine Haftung des Bundes für Schäden, die ein Zivildienstleistender der Zivildienststelle zufügt

Für Schäden, die ein Zivildienstleistender seiner Dienststelle zufügt, kommt das Bundesamt grundsätzlich nicht auf.
 
In diesen Fällen kann der Zivildienstleistende, sofern er den Schaden in Ausübung seines Dienstes durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Dienstpflichtverletzung verursacht, vom Bundesamt auf Antrag seiner Zivildienststelle in Regress genommen werden.
 
Weitere Informationen zur Haftung für Schäden der Dienststelle und zur Höhe der Inanspruchnahme finden Sie als Dienststelle unter "Schäden, die der Zivildienst- leistende der Dienststelle zufügt"

oder als Zivildienstleistender unter
"Hafte ich für Schäden der Dienststelle oder des Bundes?"
 
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