Winterzeit - Unfallzeit
Gerade in diesen Tagen ist es wieder aktuell: Schnee und eisglatte Straßen führen vermehrt zu Verkehrsunfällen.
Zivildienstleistende sind über den Bund nicht haftpflichtversichert. Je nach Schadensfall können aber
- die Dienststelle
- deren Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung oder
- der Zivildienstleistende selbst
haftbar gemacht werden. Es muss deshalb in jedem Einzelfall geprüft werden, wer den Schaden ersetzen muss.
Näheres hierzu finden Sie als Zivildienstleistender unter
"Wer haftet bei Unfallschäden bei einem Einsatz als Kraftfahrer?"
oder als Dienststelle unter
"Unfallschäden bei einem Einsatz als Kraftfahrer"
Und zum Schluss noch eine oft gestellte Frage:
Wer zahlt das Verwarnungs- oder Bußgeld auf Grund eines Verkehrsverstoßes?
Auch als Fahrer eines Dienstfahrzeuges sind Zivis eigenverantwortlich für ihr Verhalten im Straßenverkehr. Ganz gleich, ob ein Zivildienstleistender einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung in der Freizeit oder in Ausübung des Zivildienstes begeht. In beiden Fällen trägt er alleine die Kosten und die Verantwortung dafür.