Zahnärztliche Vorsorge im Zivildienst
Als zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird dem Dienstleistenden die Individual- prophylaxe wie Putzübungen, Anfärben und „Zahnhärtung“ durch Fluoride gewährt und dieses auch im Alter von über 18 Jahren. Die zahnärztliche Vorsorge- untersuchung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist auch die Versiegelung bei allen kariesfreien Backenzähnen möglich.
Diese Leistungen sind von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt mit dem Zahnbehand- lungsschein über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen. Die sogenannte „Professionelle Zahnreinigung“ ist allerdings eine reine Privatleistung und damit keine Leistung der Heilfürsorge.
Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne unser Zahnärztlicher Dienst.