Die Abrechnung des bewilligten Antrags beim Bundesamt für den Zivildienst
Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt nach Ende der Bildungsmaßnahme. Dafür müssen die Zivildienstleistenden bei der Verwaltungsstelle oder Zivildienstgruppe folgende Unterlagen einreichen:
- Teilnahmebescheinigung (Vordruck)
- vollständig ausgefüllt
- vom Veranstalter nach Ende der Maßnahme unterschrieben und gestempelt - Zahlungsbestätigung (auf dem Vordruck)
ist der Betrag höher als auf der vorläufigen Kostenaufstellung müssen die Zivildienstleistenden eine Quittung oder die Kopie eines Kontoauszuges vorlegen - Rechnungen für Lernmittel
- der Zahlungsnachweis muss angehängt sein
- die Buchtitel müssen erkennbar sein - Bescheinigungen (z.B. Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung)
Nachweise, dass die erteilte Auflage erfüllt ist - Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
nur bei Maßnahmen zum Erwerb eines Führerscheins
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, sendet die Verwaltungsstelle oder Zivildienstgruppe den kompletten Vorgang an das Bundesamt, Referat I 5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes berechnen die Höhe der Zuschüsse und zahlen den Betrag an den Antragsteller aus.