Zivildienst ist ein staatlicher Pflichtdienst. Anders als der Wehrdienst wird er überwiegend nicht in staatlichen Institutionen geleistet, sondern hauptsächlich in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege. Rund 77 % der Zivildienstplätze befinden sich bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, etwa 23 % bei anderen Trägern wie z. B. Kommunen und Umweltschutzverbänden. Nur in enger Zusammenarbeit zwischen Wohlfahrtsverbänden und Bundesamt ist der Zivildienst in der heutigen Größenordnung möglich geworden.
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