| Fahrkarte für Familienheimfahrt |
Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn Aktien Gesellschaft und anderen öffentlichen oder privaten Eisenbahnträgern gilt der Dienstausweis als kostenlose Fahrkarte dafür (in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass des Zivildienstleistenden), wenn die Dienststelle die notwendigen Eintragungen vorgenommen hat. Der Dienstausweis gilt in der Regel nicht für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes sowie für die Verkehrsmittel der Städte und Gemeinden. |
| Familienheimfahrt |
Familienheimfahrten sind Fahrten zwischen der dienstlichen oder privaten Unterkunft am Dienstort und dem ständigen Wohnort des Dienstleistenden. Es können auch Fahrten zwischen dem Wohnort seiner Ehefrau beziehungsweise seines Kindes sein. Auch Fahrten zwischen dem Wohnort seiner Eltern oder eines Elternteils oder dem Wohnort einer sonstigen nahestehenden Person können darunter fallen. Keine Familienheimfahrten sind die täglichen Fahrten zwischen privater Unterkunft und Dienststelle und zurück, Dienstreisen (zum Beispiel Dienstantritts- und Entlassungsreisen, Reisen zum/vom Einführungslehrgang), Dienstfahrten im Auftrag der Dienststelle und Urlaubs- oder sonstige Privatreisen des Zivildienstleistenden |