Bundesamt für den Zivildienst - Glossar

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Rechtsträger Hierbei handelt es sich um den rechtsverantwortlichen Träger einer oder mehrerer Zivildienststellen, der allein befugt ist, für die ihm nachgeordneten Zivildienststellen zu handeln (Anträge stellen, Widersprüche oder Klagen einlegen). Rechtsträger kann zum Beispiel eine Stadtverwaltung, ein Verein oder eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein.
Regionalbetreuer Gemeint sind die Außendienstmitarbeiter/innen des Bundesamtes für den Zivildienst.Sie haben eine Vermittlerfunktion zwischen den Zivildienststellen, Zivildienstleistenden und dem Bundesamt. Außerdem überwachen sie die Einhaltung aller Vorschriften und Regelungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zivildienstes und können als offizielle Vertreter des Bundesamtes vor Ort Anweisungen erteilen.