Frage und Antwort

Bußgeld und Nachschulungsgebühr bei Verkehrsverstoß

Rechtzeitig vor Beginn des Zivildienstes habe ich den Führerschein erworben.
Zu meinen Aufgaben im Zivildienst gehören deswegen u. a. gelegentliche Fahrten mit einem Dienst – PKW. Während einer dieser Dienstfahrten wurde ich geblitzt und erhielt einige Zeit später einen Bußgeldbescheid. Ärgerlicher als das Bußgeld waren die drei Punkte in Flensburg und die dann folgende Anordnung, an einer Nachschulung teilzunehmen. Neben meiner Freizeit kostet mich dieses Aufbauseminar ungefähr 300 Euro.
Werden diese vielleicht von der Dienststelle (Die weigert sich!) oder dem Bundesamt für den Zivildienst teilweise erstattet?

Nein, natürlich nicht!
Wir wissen nicht, in welcher Form die einzelnen Fahrschulen auf die Folgen einer Verkehrsübertretung innerhalb der Probezeit für Führerscheinneulinge hinweisen.
Dennoch gehen wir davon aus, dass Sie mit Erhalt der Fahrerlaubnis jeder Fahranfänger wußten, was auf Sie zukommen kann, wenn Sie z.B. vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten. Und ganz gleich, ob diese Verkehrsübertretungen in der Freizeit oder in Ausübung des Zivildienstes erfolgen, die Kosten und Verantwortung dafür – ob Verwarnungsgeld oder Bußgeld oder auch Gebühren für eine angeordnete Nachschulung – tragen ausschließlich und ganz allein Sie.