Rechte und Pflichten
Zivildienst als Erfüllung der Wehrpflicht
Der Zivildienst ist die Form der Erfüllung der Wehrpflicht für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Er stellt eine Dienstleistung für das Allgemeinwohl dar und findet überwiegend im sozialen Bereich statt, hauptsächlich als Dienst am Menschen.
Die Durchführung des Dienstes erfolgt bei gemeinnützigen Einrichtungen, die vom Bundesamt als Dienststelle anerkannt worden sind. Der Zivildienstleistende befindet sich nicht in einem Arbeitsverhältnis sondern in einem besonderen staatlichen Dienstverhältnis, das spezielle Rechte und Pflichten beinhaltet.
Vor allem junge Männer, die gerade die Schule verlassen haben, werden im Zivildienst erstmals mit der Arbeitswelt konfrontiert. Plötzlich befinden sie sich in einem "öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis", viele Freiheiten, die an der Schule geduldet wurden, gibt es nicht mehr.
Im Zivildienst gelten auch andere Regelungen als in einem normalen Arbeitsverhältnis, so ist z. B. ab dem ersten (!) Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen. Um sich Probleme zu ersparen, sollte sich jeder Zivildienstleistende über seine Pflichten informieren. Die Pflichten sind im wesentlichen in §§ 26 bis 30, 31, 32 und 33 ZDG beschrieben.
Darüber sollen aber die Rechte nicht vergessen werden, finanzielle Ansprüche werden genauso angesprochen wie
z. B. das Recht auf die Einweisung und Einführung in die Aufgaben oder die Wahl eines Vertrauensmannes.