Wenn einer eine Reise tut ...
... dann hat er Reisekosten!
Zivildienstleistende führen während ihrer Zivildienstzeit die unterschiedlichsten "Reisen" durch. In einigen Fällen werden die Kosten für diese Reisen vom Bundesamt ganz oder teilweise übernommen. In anderen Fällen müssen die Dienststellen die Kosten übernehmen.
Die Erstattungsweise richtet sich dabei nach der Reiseart.
Zu den Reisearten gehören:
- Dienstreisen
- Familienheimfahrten für Zivildienstleistende und Familienangehörige
- Sonstige Reisen
(Privatreisen, tägliche Pendelfahrten, Fahrten für die Dienststelle, usw.)
Neben den Kurzinformationen im Internet finden Sie die maßgeblichen Regeln im Leitfaden im
Abschnitt F 11 (Dienstreisen) und
Abschnitt F 12 (Familienheimfahrten und sonstige Reisen).