Damit das Bundesamt für den Zivildienst auch vor Ort erreichbar ist, wurde ein Netz von Regionalbetreuer/innen über das gesamte Bundesgebiet aufgebaut. Die Regionalbetreuer/innen vertreten das Bundesamt für den Zivildienst innerhalb ihres Bereiches, üben vor Ort eine Ansprechfunktion für die Zivildienstleistenden und die Beschäftigungsstellen aus und sind gemäß § 30 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes Vorgesetzte (Leitfaden C2) der Zivildienstleistenden.
Da die Regionalbetreuer/innen sich tagsüber überwiegend in den von ihnen betreuten Zivildienststellen aufhalten, sind sie telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Die Telefonsprechzeiten sind daher einheitlich auf Montag bis Freitag (wenn diese keine Feiertage sind) in der Zeit von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr festgelegt.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen. Bitte teilen Sie dabei neben Ihrer Erreichbarkeit auch Ihre Personenkennziffer (falls bekannt) und kurz den Grund Ihres Anrufes mit.
Eine Gesamtübersicht aller Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer finden Sie hier.