Wo, wie und wann müssen Zivildienstleistende den Antrag auf Berufsförderung stellen?

Zuschüsse zu den Kosten der Bildungsmaßnahmen können nur auf Antrag bewillligt werden. Zivildienstleistende müssen daher für jede Bildungsmaßnahme einen eigenen Antragsvordruck bei ihrer Dienststelle einreichen.
Formlose Anträge reichen nicht aus.

Der Antrag muss auch rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Dienststelle eingehen. Geht er nach Beginn der Maßnahme ein, erhalten die Zivildienstleistenden die Zuschüsse erst ab dem Ersten des Eingangsmonats. Stellen sie den Antrag erst nach Ende der Maßnahme, können keine Zuschüsse gewährt werden.

Die Zivildienstleistenden sind verpflichtet, dem Antragsvordruck eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung beizufügen. Aus dieser muss hervorgehen, für welchen Zeitraum die Maßnahme geplant ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.

Die Dienststelle nimmt auf dem Antrag dazu Stellung, ob die regelmäßige Teilnahme mit dem dienstlichen Interesse vereinbar ist. Dann leitet die Dienststelle den vollständigen Antrag an die Verwaltungsstelle bzw. Zivildienstgruppe weiter. Von dieser erhalten die Zivildienstleistenden einen Bescheid, ob die Förderung der Maßnahme bewilligt wird.
Stop-Schild


Bitte senden Sie auf gar keinen Fall die Anträge auf Berufsförderung zur Bewilligung an das Bundesamt für den Zivildienst!