Welche Tauglichkeitsbeurteilungen gibt es?
Die Tauglichkeit im Zivildienst richtet sich nach den Tauglichkeitsbestimmungen der Wehrpflichtigen. Sie wird in Tauglichkeitsgrade T1, T2, T4 und T5 eingeteilt.
Bei T 1 und T 2 sind Sie zivildienstfähig ohne bzw. mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten.Übersicht
| Beurteilungen | einsatzfähig? |
| T1 | voll verwendungsfähig ohne Einschränkung für bestimmte Tätikeiten | Sie sind für den Zivildienst voll einsatzfähig und können ohne Einschränkung ihren Dienst verrichten. |
| T2 | voll verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten | Sie sind in der Regel voll einsatzfähig für den Zivildienst. Im Einzelfall können sogenannte Verwendungsausschlüsse (siehe unten) erteilt werden, dann dürfen Sie bestimmte Tätigkeiten im Dienst nicht ausüben. |
| T4 | vorübergehend nicht zivildienstfähig | Sie werden für einen bestimmten Zeitraum vom Zivildienst zurückgestellt bzw. gelten als dienstunfähig krank. |
| T5 | nicht zivildienstfähig | Sie sind für den Zivildienst gesundheitlich nicht geeignet. Sie werden nicht (mehr) zum Dienst herangezogen oder entlassen. |
Was sind Verwendungsausschlüsse?
Verwendungsausschlüsse legen fest, für welche Tätigkeiten Sie im Zivildienst nicht eingesetzt werden dürfen. Dadurch sollen Sie vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt werden. So wird z. B. bei einer bestimmten Erkrankung an der Wirbelsäule der Verwendungsausschluss "ständiges Heben und Tragen schwerer Lasten" vergeben.
Verwendungsausschlüsse sind verbindlich. Die Zivildienststellen sind daher verpflichtet, Sie entsprechend der vergebenen Verwendungsausschlüsse einzusetzen.