Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr statt Zivildienst

Gesetzliche Grundlage

In § 14c des Zivildienstgesetzes ist geregelt, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer statt des Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) leisten können.
  

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit das FSJ oder das FÖJ auf den Zivildienst angerechnet werden kann, müssen Sie unbedingt auf Folgendes achten:
  • Sie können sich erst nach Ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zur Ableistung eines solchen Dienstes schriftlich verpflichten.
  • Sie müssen sich gegenüber einem zugelassenen Träger verpflichten.
  • Der Dienst muss spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung Ihres 23. Lebensjahres angetreten werden.
  • Der Dienst muss eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf zusammenhängende Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub (Vollzeittätigkeit) umfassen.
  • Die Ableistung des Dienstes muss vor Vollendung Ihres 24. Lebensjahres nachgewiesen werden.
  • Wenn Sie bereits einen Einberufungsbescheid zur Ableistung des Zivildienstes erhalten haben, ist eine Freistellung vom Zivildienst für die Ableistung eines FSJ oder FÖJ grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

Werde ich einem Träger zugewiesen?

Das Bundesamt für den Zivildienst hat keine Kompetenzen im Bereich der freiwilligen Dienste des FSJ und des FÖJ. Wenn Sie einen solchen Dienst leisten wollen, müssen Sie sich mit den Trägern des FSJ/ FÖJ in Verbindung setzen und dort bewerben.

Achtung: Teilen Sie dem Träger unbedingt bei der Bewerbung mit, dass Sie anstelle des Zivildienstes ein FSJ oder FÖJ absolvieren möchten. Der Träger wiederum informiert dann das Bundesamt für den Zivildienst.
  

Wo kann ich mich näher nach einem Träger und dem Bewerbungsverfahren erkundigen?

Freiwilliges Soziales Jahr

 

Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur

 

Freiwilliges Soziales Jahr im Sport

 

Freiwilliges Ökologisches Jahr

 
Die Broschüre "Für mich und für andere. Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit vielen Beispielen, Adressen, einem Wegweiser von A bis Z wird zurzeit überarbeitet und steht daher dort nur als Download zur Verfügung.