Familienlastenausgleich
Kinderzuschuss und Lastenausgleich
Für die Dauer der Ableistung des Zivildienstes gibt es für Sie als Zivildienstleistenden keinen Kinderzuschuss und keine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist die Schul- oder Berufsausbildung durch die Erfüllung der gesetzlichen Zivildienstpflicht unterbrochen oder verzögert worden, können aber Kinderzuschuss und Waisenrente bei Vorliegen von Schul- und Berufsausbildung grundsätzlich für die Dauer des Zivildienstes auch über das 27. Lebensjahr gewährt werden. Im Sozialgesetzbuch VI sind die Ansprüche zum Kinderzuschuss und der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Kindergeld für Zivildienstleistende
Während Sie Ihren Zivildienst ableisten, erhalten Ihre Eltern für Sie kein Kindergeld.Wichtige Hinweise zu Übergangszeiten und zur Altersbegrenzung:
Kindergeld wird für eine Übergangszeit bis zu vier Kalendermonaten zwischen der Ableistung des Zivildienstes und einem Ausbildungsabschnitt gezahlt. Wird diese Übergangszeit überschritten, muss zuviel erhaltenes Kindergeld zurückgezahlt werden. Kann eine Berufsausbildung wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden, kann unter Umständen dennoch ein Kindergeldanspruch bestehen.
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch die Erfüllung des gesetzlichen Zivildienstes unterbrochen oder verzögert, kann sich der Kindergeldanspruch um die Zeit des Zivildienstes verlängern.
Kindergeld wird für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zuzüglich der Zeiten des geleisteten Zivildienstes gezahlt. Diese Höchstdauer verlängert sich für Kinder des Geburtsjahrganges 1982 auf die Vollendung des 26. Lebensjahres, zuzüglich der Zeiten des geleisteten Zivildienstes.
Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung von Kindergeld ist das Einkommenssteuergesetz oder das Bundeskindergeldgesetz.
Zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes und für Auskünfte hierzu ist die Argentur für Arbeit -Familienkasse- oder für Angehörige des öffentlichen Dienstes die Dienstherren oder Arbeitgeber in ihrer Eigenschaft als Familienkasse. Bei diesen Stellen können Sie mehr erfahren.
Kindergeld für Kinder des Zivildienstleistenden
Kindergeld und andere kindergeldähnliche Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs für Ihre Kinder werden während des Zivildienstes von der Stelle weitergezahlt, die vor Ihrer Einberufung für die Zahlung zuständig war.