Organisation

Aufgaben und Aufbau des Bundesamtes

Das Bundesamt für den Zivildienst wurde 1973 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit Sitz in Köln geschaffen. Seit dem 01.10.1981 gehörte das Bundesamt für den Zivildienst in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, seit 1990 durch neue Aufteilung zum Bundesministerium für Frauen und Jugend und seit 1994 zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort werden die Gesetze vorbereitet und die Richtlinien erarbeitet nach denen der Zivildienst in Deutschland abläuft. Das Ministerium hat die Fach- und Dienstaufsicht über das Bundesamt.

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes vom 28.02.1983 war dem Bundesamt mit Wirkung vom 01.01.1984 als weitere zentrale Aufgabe die Entscheidung über die Anträge der ungedienten Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes) übertragen worden; das waren rund 90 Prozent aller Anträge von Kriegsdienstverweigerern. Seit dem 01.11.2003 entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst in einem einheitlichen Verfahren für Soldatinnen, Soldaten, gediente und ungediente Wehrpflichtige über alle Kriegsdienstverweigerungsanträge.

Das Bundesamt ist für die Anerkennung und Betreuung der Dienststellen (das sind nach dem Gesetz die Beschäftigungsstellen und die Zivildienstgruppen) einschließlich der sich hieraus ergebenden Folgemaßnahmen sowie für die Heranziehung und Betreuung der Zivildienstpflichtigen (Ausbildung; fürsorgerische Betreuung) zuständig. Die Einrichtung eines sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckenden Außendienstes (Regionalbetreuer/innen) trägt zur Entlastung der zentralen Verwaltung bei, ebenso wie die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Verbände der Beschäftigungsstellen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege.

Wenn auch die räumliche Entfernung nach Köln zum Teil recht erheblich ist, sind doch auch "vor Ort" Ansprechpersonen vorhanden, die sowohl den Zivildienstleistenden als auch den Beschäftigungsstellen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dieses sind die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zivildienstschulen und Zivildienstgruppen. Die direkten Ansprechpartner für alle Angelegenheiten des Bundesamtes für den Zivildienst finden Sie in unserem Verzeichnis der Adressen und Ansprechpartner. Sie können uns auch per E-Mail erreichen. Die wichtigsten Anschriften finden Sie in unserem E-Mail-Verzeichnis. Hier geht es zum aktuellen Organisationsplan des Bundesamtes.

Bundesamt für den Zivildienst
Postanschrift: 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2-8, Köln-Zollstock
Tel.: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673-4661 und -4662
Internet: www.zivildienst.de
E-Mail: Poststelle@baz.bund.de
Besuchszeiten: Montag - Freitag 07:30 Uhr- 16:00 Uhr, um Terminabsprache wird gebeten. Feste Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der Besuchszeiten wahrgenommen werden.

Für allgemeine Anfragen können Sie sich auch an das Service-Team wenden, das unter der folgenden Rufnummer zu erreichen ist: 0221 3673-4060 und -4070. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesen Plätzen werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Zum Thema
Organisationsplan des Bundesamtes für den Zivildienst
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