Sold

Sie erhalten von Ihrer Dienststelle Sold. Der Sold erhöht sich in der Regel nach jeweils drei Monaten bis zur Soldgruppe 3.
Der Sold ist von der Dienststelle monatlich zu überweisen und soll Ihnen am 15. zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Zivildienstgesetz und dem Wehrsoldgesetz.
Durch die Zahlung der Soldgruppen 2 und 3 sollen Eignung, Befähigung und Leistung (z.B. Zuverlässigkeit, Bereitschaft zur Mitarbeit und die Arbeitsergebnisse) anerkannt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der höheren Soldgruppe besteht nicht.
Einzelheiten können Sie im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes, Abschnitt F 4 nachlesen.

Wie hoch ist der Sold?

Der Sold beträgt täglich nach der
Soldgruppe 1:
9,41 EUR
Soldgruppe 2 (ab 4. Dienstmonat):
10,18 EUR
Soldgruppe 3 (ab 7. Dienstmonat):
10,95 EUR



Wie ist das Verfahren?

Ihre Dienststelle hat im 3. und 6. Dienstmonat eine Entscheidung über Gewährung der höheren Soldgruppe zu treffen, d.h. Sie brauchen keinen Antrag zu stellen. Entscheidet Ihre Dienststelle nicht von sich aus über die Gewährung der höheren Soldgruppe, können Sie die Gewährung der höheren Soldgruppe bei Ihrer Dienststelle schriftlich beantragen. Die Entscheidung über die Bewilligung / Ablehnung einer höheren Soldgruppe teilt Ihnen die Dienststelle mit.

Wer erhält die höhere Soldgruppe?

Grundsätzlich erhält jeder Zivildienstleistende den Sold der höheren Soldgruppen 2 und 3, unabhängig von der Tätigkeit.
Stellt die Dienststelle fest, dass Disziplinarmaßnahmen oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Zivildienst der Gewährung der höheren Soldgruppe entgegenstehen oder verneint sie Eignung, Befähigung und Leistung aufgrund ihrer Bewertung der bisherigen Dienstzeit, ist diese Entscheidung zu begründen und Ihnen mit Vordruck mitzuteilen (vgl. Leitfaden, Abschnitt F 4 Anlage 2). Es reicht aus, wenn Eignung, Befähigung und Leistung ausreichend sind. Krankheitszeiten dürfen sich nicht nachteilig auswirken.

Was kann ich bei Ablehnung einer höheren Soldgruppe tun?

Lehnt die Dienststelle die höhere Soldgruppe ab, können Sie innerhalb eines Monats bei der für Ihre Dienststelle zuständigen Verwaltungsstelle / Zivildienstgruppe Beschwerde einlegen (Anschrift ist der Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheides zu entnehmen). Die Entscheidung der Verwaltungsstelle / Zivildienstgruppe wird Ihnen ebenfalls schriftlich und mit entsprechendem Vordruck mitgeteilt. Sollte von dort keine günstigere Entscheidung getroffen werden, haben Sie noch die Möglichkeit, beim BAZ Widerspruch einzulegen.

Wer zahlt den Sold beim Wechsel von der Bundeswehr zum Zivildienst?

Wurde ein Wehrdienstverhältnis nicht zum Ersten eines Monats in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt, erhalten Sie ggf. von der Bundeswehr und von der Dienststelle, bei der Sie Ihren Zivildienst ableisten, Ihren Sold. Die Truppe teilt dem BAZ mit, bis wann Sie von der Bundeswehr den Sold erhalten haben; hiervon wird Ihre Dienststelle unterrichtet und diese zahlt Ihnen den Sold ab dem nächsten Tag.

Muss ich Einkommens-oder Lohnsteuer zahlen?

Der Sold muss grundsätzlich nicht versteuert werden. Nähere Informationen gibt es unter Einkünfte.