Verwaltungsstellen

Aufgaben


Das Bundesamt für den Zivildienst hat mit öffentlich-rechtlichen Verträgen eigene Verwaltungsaufgaben auf Verbände der freien Wohlfahrtspflege übertragen. Die Übertragung hat ihre gesetzliche Grundlage in § 5a Abs. 2 des Zivildienstgesetzes.

Die Auftragnehmer sind "beliehene Unternehmer", die im Auftrag gegen Kostenerstattung und innerhalb ihres Verbandsbereiches bestimmte Aufgaben erledigen.

Die Verbände haben für die Durchführung dieser Aufgaben Verwaltungsstellen - VSt- eingerichtet. Etwa 70 % der Dienststellen gehören den Verbänden an.

Für Dienststellen, die keinem Verband angehören, werden diese Aufgaben grundsätzlich von den Zivildienstgruppen des Bundesamtes wahrgenommen.

Jede Verwaltungsstelle / Zivildienstgruppe ist für einen festgelegten sachlichen und räumlichen Bereich zuständig.



Die Aufgabenübertragung auf die Verbände erfolgt auf der Grundlage des ÜVA-Vertrages. Im Vertrag sind abschließend folgende Aufgaben festgelegt:

  1. Beratung von Verbandseinrichtungen hinsichtlich der Anerkennung als Beschäftigungsstelle
  2. Beratung und Betreuung von Beschäftigungsstellen im Rahmen der übertragenen Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Pflege der Zivildienstplatzbörse auf der Internetseite des Bundesamtes
  3. Anträge auf Anerkennung als Beschäftigungsstelle: Versendung der Unterlagen, Sammlung, Prüfung und Weiterleitung an das Bundesamt
  4. Änderungen in der Platzzahl der Beschäftigungsstelle: Versendung der Unterlagen, Sammlung, Prüfung und Weiterleitung an das Bundesamt
  5. Anforderung der in den Dienststellen geführten Akten der Zivildienstleistenden nach deren Dienstende; Überwachung der Übersendung durch die Beschäftigungsstellen; Registrierung und Vernichtung zusammen mit der Akte der Verwaltungsstelle
  6. Beratung von Zivildienstpflichtigen
  7. Fürsorge und Betreuung der Zivildienstleistenden im Rahmen der übertragenen Verwaltungsaufgaben
  8. Überwachung des Dienstantritts; Durchführung der Entlassung
  9. Regelung über das Wohnen in einer Unterkunft
  10. Abordnung zum Einführungsdienst
  11. Prüfung und Regelung von Beschwerden von Zivildienstleistenden und Beschäftigungsstellen; Weiterleitung an das Bundesamt, sofern eine Regelung nicht möglich ist
  12. Mitwirkung bei Versetzungen und Umsetzungen
  13. Datenerhebung
  14. Bearbeitung von Anfragen und Weiterleitung von Vorgängen an das Bundesamt, die nicht den vorstehenden Aufgaben zuzuordnen sind.


Bestandteil des Vertrages sind u.a. die Richtlinien für die Durchführung übertragener Verwaltungsaufgaben (ÜVA-RL) in der jeweils gültigen Fassung, in denen alle Aufgaben erfasst sind, die von den Verwaltungsstellen der Verbände wahrgenommen werden. Die ÜVA-RL sind auch Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Zivildienstgruppen.