Finanzielles

Euromünze hochkant vor Euroscheinen


Verpflegungsgeld

Für die Dauer des Lehrganges erhalten die Lehrgangsteilnehmer in der Zivildienstschule Vollverpflegung.

Fahrtkosten

Die notwendigen und nachgewiesenen Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise von der Wohnung/Dienststelle zur Zivildienstschule bekommen die Lehrgangsteilnehmer von der Dienststelle auf Antrag erstattet.

Der Zivildienstleistende hat grundsätzlich die freie Wahl, die Dienstreise zu Seminaren mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Kraftfahrzeug durchzuführen. Diese freie Wahl darf jedoch nicht zu unvertretbar hohen Kosten für die Dienststelle führen. Die Dienststelle hat daher das Recht, aus Kostengründen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzuordnen. Will der Zivildienstleistende trotzdem ein KFZ benutzen, kann die Dienststelle die Wegstreckenentschädigung auf die Höhe der Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu einer Obergrenze von 130,00 € beschränken.

Grundsätzlich wird Autofahrern eine Wegstreckenentschädigung von 0,20 € je gefahrenem Kilometer auch nur bis zu einer Höchstgrenze von 130,00 € erstattet; übersteigen die Fahrtkosten mit dem Kraftfahrzeug diese Höchstgrenze, können die darüber hinaus gehenden Kosten laut Bundesreisekostengesetz nicht übernommen werden. Wichtig ist, dass die Benutzung von Kraftfahrzeugen auf eigenes Risiko erfolgt. Eine Sachschadenshaftung ist weder durch das Bundesamt für den Zivildienst, noch durch die Zivildienststelle gegeben.

Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG erhalten Zivildienstleistende bei Vorlage des Dienstausweises zurzeit einen Rabatt von 25 %. Bei den Dienstreisen werden nur die Ausgaben für die 2. Wagenklasse und die kostengünstigste Zugart erstattet.