Brillen und Kontaktlinsen

Sie tragen bei Beginn Ihres Zivildienstes aus medizinischen Gründen eine Sehhilfe?

Innerhalb der ersten drei Dienstmonate übernimmt die Heilfürsorge die Kosten einer Dienstbrille. Den Berechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Dienststelle. Beschaffen Sie sich die Dienstbrille nicht unverzüglich nach Dienstantritt und wird Ihre private Sehhilfe beschädigt, erhalten Sie einen Ersatz nur in Höhe einer notwendigen Dienstbrille.

Verzichten Sie auf eine Dienstbrille, werden notwendige Ersatz- und Reparaturleistungen an Ihrer privaten Sehhilfe wie bei einer Dienstbrille gewährt.

Bei Inanspruchnahme der Dienstbrille werden durch die Heilfürsorge keine Kosten für Leistungen an der privaten Sehhilfe übernommen.

Sie bekommen Ihre erste Brille verordnet?

Dann gilt die o.g. dreimonatige Frist nicht. Eine Erstbrille im Zivildienst muss vom Augenarzt verordnet werden. Gegen Vorlage der Verordnung erhalten Sie in Ihrer Dienststelle einen Berechtigungsschein.

Was ist bei dem Berechtigungsschein zu beachten?

Den Berechtigungsschein für eine Brille mit klaren Glasgläsern erhalten Sie bei Ihrer Dienststelle. Vom zuständigen Beschäftigten ist der Grund für die Ausstellung auf dem Berechtigungsschein zu vermerken. Der Berechtigungsschein ist einen Monat nach der Ausstellung gültig. Unter Vorlage dieses Berechtigungsscheines rechnet der Augenoptiker die heilfürsorgefähigen Kosten für die Brille zu den Sätzen der Bundeswehrpreisliste mit dem Bundesamt für den Zivildienst ab.

Sie benötigen aus medizinischen Gründen Kunststoff-, Lichtschutz- oder Gleitsichtgläser?

Diese Gläser gehören zu den genehmigungspflichtigen Leistungen. Vor der Beschaffung reichen Sie beim Bundesamt für den Zivildienst eine begründete augenärztliche Verordnung ein. Können die beantragten Gläser genehmigt werden, erhalten Sie einen Berechtigungsschein direkt vom Bundesamt für den Zivildienst.

Sie benötigen aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen?

Kontaktlinsen sind genehmigungspflichtige Sehhilfen. Reichen Sie vor der Beschaffung eine augenärztliche Verordnung für Kontaktlinsen und einen Kostenvoranschlag ein. Können die Kontaktlinsen genehmigt werden, erhalten Sie einen Berechtigungsschein direkt vom Bundesamt für den Zivildienst.

Ihre dienstliche Sehhilfe hat ausgedient?

Erforderliche Ersatz- oder Reparaturleistungen an Ihrer Dienstbrille werden zu den Sätzen der Bundeswehrpreisliste von der Heilfürsorge übernommen. Das können neue Gläser wegen einer Sehstärkenänderung oder Bruch sein oder eine neue Brille wegen Verlust oder Zerstörung. Handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Sehhilfe, so ist diese beim Bundesamt für den Zivildienst mit einer augenärztlichen Verordnung zu beantragen.

Bei Verlust oder Zerstörung der dienstlichen Sehhilfe wird Ersatz nur gewährt, wenn kein grobes Verschulden des Dienstleistenden vorliegt. Eine diesbezügliche, von Ihnen bestätigte, Stellungnahme ist dem Bundesamt für den Zivildienst zu übersenden.

Mehr als Standard?

Auf Wunsch und auf eigene Kosten können Sie sich Markengläser, organische Gläser (Kunststoff), Entspiegelung und eine höherwertigere Fassung beschaffen. Über diese Mehrleistungen erhalten Sie eine separate Rechnung.

Kosten für eine Zweit-, Sport- oder Sonnenbrille können nicht übernommen werden. Selbsttönende und polarisierende Gläser sind nicht heilfürsorgefähig. Hochbrechende Gläser sind ab einer Gläserstärke von 10 Dioptrien verordnungsfähig.

Wieviel zahlt das Bundesamt für eine Brille?

Auch für den Zivildienst gilt die "Preisliste für Leistungen der Augenoptikerinnen und Augenoptiker bei Lieferung von Sehhilfen an Soldaten der Bundeswehr" (Bundeswehrpreisliste). Sie bestimmt, welche Leistungen in welcher Höhe der Optiker der Heilfürsorge in Rechnung stellen darf.

Nach der derzeit geltenden Preisliste (Stand: 01. Januar 2007) beteiligt sich die Heilfürsorge an der Brillenfassung mit 24,60 €. Die Sätze für die Gläser sind abhängig von der Gläserstärke, dem Material und ggf. notwendigen Zusatzarbeiten. Die Preise für ein Glas beginnen bei 12,30 €.

Nachlesen im Leitfaden? Abschnitte G6 Nr.5 und G7 Nr.7