Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst
"Der Bundesbeauftragte führt die dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf dem Gebiet des Zivildienstes obliegenden Aufgaben durch, soweit dieser nichts anderes bestimmt", erläutert § 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) die Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Zivildienst.
Der Bundesbeauftragte vertritt die Leitung des Ministeriums in grundsätzlichen politischen Fragen des Zivildienstes gegenüber der Öffentlichkeit, den Zivildienstleistenden und den Wohlfahrtsverbänden. Er unterrichtet regelmäßig die Ministerin über seine Arbeit und berät sie in Fragen des Zivildienstes, er besucht Zivildienststellen und Zivildienstschulen, spricht mit Zivildienstleistenden und informiert sich vor Ort über die Lage und Durchführung des Zivildienstes. Im Beirat für den Zivildienst hat der Bundesbeauftragte den Vorsitz.
Seit Oktober 2006 ist Dr. Jens Kreuter Bundesbeauftragter für den Zivildienst.
Dr. Kreuter, promovierter evangelischer Theologe und Jurist, wurde am 23. Mai 1965 in Landshut geboren, ist verheiratet und hat 3 Kinder. Er arbeitete seit 2001 als Referent für sozial- und gesellschaftspolitische Fragen im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und war seit Frühjahr 2006 persönlicher Referent des Chefs der Niedersächsischen Staatskanzlei. Seine Vorgänger im Amt waren Hans Iven (1970 - 1983), Peter Hintze (1983 - 1990) und Dieter Hackler (1991 - 2006).
Er ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Bundesbeauftragter für den Zivildienst
Dr. Jens Kreuter
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
53107 Bonn
Tel.: 0228 930- 2722/2723
Fax: 0228 930-4905