Einrichtungen, die Zivildienstleistende beschäftigen wollen, müssen sich zunächst als Zivildienststellen anerkennen lassen. Anerkennung und Betreuung von Zivildienststellen zählen zu den Aufgaben des Referates I 1 (sprich: eins - eins).
Ihre Einrichtung ist (noch) nicht als Zivildienststelle anerkannt?
- Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung als Zivildienststelle.
- Hier finden Sie Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende.
- Ansprechpersonen zu allgemeinen Fragen der Anerkennung als Zivildienststelle erreichen Sie unter
0221 3673 - 1206
0221 3673 - 1019
0221 3673 - 1414
0221 3673 - 1817
- Ansprechpersonen zu laufenden Anerkennungsverfahren erreichen Sie unter
0221 3673 - 1947
0221 3673 - 1949
0221 3673 - 1386
0221 3673 - 1206
0221 3673 - 1019
0221 3673 - 1103
Ihre Einrichtung ist anerkannte Zivildienststelle?
- Hier finden Sie Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende finden.
- Hier finden Sie Informationen zu ZDS-Angelegenheiten.
- Hier finden Sie Informationen zur Suche und Betreuung von Zivildienstleisten.
- Ansprechpersonen zum Widerruf der Anerkennung oder zur Sperrung von Zivildienstplätzen erreichen Sie unter
0221 3673 - 1415
0221 3673 - 1384
0221 3673 - 1147
- Ansprechpersonen zur Anerkennung von Partner-Zivildienststellen erreichen Sie unter
0221 3673 - 1385
- Ansprechpersonen zu sonstigen Fragen anerkannter Zivildienststellen erreichen Sie unter
0221 3673 - 1947
0221 3673 - 1949
0221 3673 - 1386
0221 3673 - 1206
0221 3673 - 1019
0221 3673 - 1103
Sie möchten Zivildienst leisten?
Wenn Sie Zivildienst leisten möchten, müssen Sie zuvor als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sein. Die Ansprechpersonen im Service-Center beantworten Fragen
- zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer,
- zur Einberufung zum Zivildienst,
- zu anderen Belangen Zivildienstleistender und anerkannter Kriegsdienstverweigerer
Sie erreichen das Service-Center unter 0221 3673 - 4949.